Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Software as a Service Bedingungen MrWork - Letzte Aktualisierung: Februar 2024

Willkommen bei MrWork B.V.(MrWork). MrWork bietet Software im Bereich der Online-Rekrutierung an, die darauf abzielt, die Marke des Arbeitgebers zu stärken(Brand Activation), die richtige Zielgruppe mit offenen Stellen(Jobs) zu erreichen und Leads/Bewerber zu generieren(Lead Generation/Leads). Darüber hinaus bietet MrWork Support Services an, wie z.B. die Unterstützung des Nutzers bei der Erstellung und Optimierung von Marketingstrategien (die Support Services und die Software zusammen: die Services).

Diese Dienste werden als Software-as-a-Service (SaaS) Lösung(Software) bereitgestellt. SaaS bedeutet, dass die Software über eine Online-Umgebung bereitgestellt wird, in der Sie als Nutzer sofort selbst mit der Arbeit beginnen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.mrwork.nl (die Website).

Diese SaaS-Bedingungen (die Bedingungen) gelten für alle Angebote, Offerten, Vereinbarungen und Kooperationen zwischen MrWork und seinen Nutzern(Nutzern) in Bezug auf die von MrWork angebotenen Dienste. MrWork bietet seine Dienste unter der Voraussetzung an, dass der Nutzer diese Bedingungen akzeptiert.

Bedingungen

  1. Definitionen
    1. Dienstleistungen: Alle von MrWork erbrachten Dienstleistungen im Bereich der Online-Rekrutierungsprozesse, wie z.B. die Bereitstellung der Software und die Erbringung der (unterstützenden) Dienstleistungen.
    2. MrWork: MrWork B.V., die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, mit Sitz und Hauptgeschäftsstelle in Rotterdam, Wilhelminakade 320, 3072 AR Rotterdam. MrWork ist bei der Handelskammer unter der Nummer 57298890 eingetragen. MrWork wird auch als "wir" und "uns" bezeichnet.
    3. Nutzer: Die natürliche oder juristische Person, die die Dienste von MrWork nutzt und einen Vertrag mit MrWork abschließt oder mit MrWork über den Abschluss eines Vertrags verhandelt. Der Nutzer wird auch als "Sie" bezeichnet.
    4. Partei(en): MrWork und Nutzer einzeln und gemeinsam.
    5. Vertrag: Die akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich des Bestellformulars, die die Nutzung
      der Software und der Dienste durch den Nutzer festlegen.
    6. (SaaS) Software: Die Software, die die Gesamtheit der Webseiten, Software, Datenbanken und andere relevante Funktionalitäten enthält, die MrWork dem Nutzer als SaaS im Rahmen der Dienste zur Verfügung stellt.
    7. Soziale Medien: Soziale Netzwerke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, Twitter, LinkedIn, Pinterest, Instagram und YouTube.
    8. (Software-)Module: Die Module, die MrWork als Teil seiner Dienstleistungen anbietet und die vom Nutzer einzeln oder kombiniert erworben werden können, nämlich Brands / Brand Activation, Jobs und Lead Generation / Leads.
    9. Äußerungen: Alle Äußerungen, die vom Nutzer oder auf dessen Wunsch im Rahmen der Vereinbarung in sozialen Medien veröffentlicht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stellenausschreibungen, Anzeigen, Unternehmensprofile, Ankündigungen und Mitteilungen.
  2. Angebote und Ausschreibungen
    1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vorschläge von MrWork sind freibleibend, sofern nicht anders vereinbart.
    2. Ein Angebot, eine Offerte oder ein Vorschlag basiert auf einer konkreten Anfrage des Nutzers und gilt nur für die konkret besprochene Nutzung der Software und der Dienste. Aus einem Angebot, einer Offerte oder einem Vorschlag können keine Rechte für eine zukünftige Nutzung oder einen zukünftigen Vertrag abgeleitet werden.
    3. MrWork darf davon ausgehen, dass die vom Nutzer angegebenen Daten bei der Erstellung des Angebots richtig sind.
  3. Abschluss und Durchführung der Vereinbarung
    1. Der Vertrag zwischen MrWork und dem Nutzer kommt durch Unterzeichnung des Bestellformulars zustande. Das Datum des Beginns der Softwarelizenz ist auf dem Bestellformular angegeben.
    2. Anfragen des Nutzers nach Supportleistungen oder zusätzlichen Modulen werden stets schriftlich (auch per E-Mail) von MrWork bestätigt.
    3. Soweit erforderlich, stellt der Nutzer so bald wie möglich nach Abschluss des Vertrags alle Informationen zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind (die erforderlichen Informationen), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Inhalte für Ausdrücke, Informationen und Materialien, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind. Die Erforderlichen Informationen werden vom Nutzer zur Verfügung gestellt, zum Beispiel im Dashboard der Software oder per E-Mail. Wenn der Nutzer die Erforderlichen Informationen nicht bereitstellt, kann MrWork möglicherweise nicht in der Lage sein, die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der vereinbarten Strategie und den Budgets zu erbringen oder zu liefern. In diesem Fall kann MrWork einen geänderten Vorschlag unterbreiten, um die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten. Wenn der Nutzer mit dem geänderten Vorschlag nicht einverstanden ist, kann MrWork die Dienstleistungen ablehnen und den Vertrag kündigen.
    4. Müssen die Leistungen gemäß Ziffer 3.3 angepasst werden, kann MrWork die bis einschließlich des Vorschlags zur Anpassung der Leistungen entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen. MrWork wird den Nutzer hierüber rechtzeitig informieren. MrWork kann diese Kosten auch dann in Rechnung stellen, wenn der Nutzer mit dem Vorschlag zur Anpassung der Dienste nicht einverstanden ist.
  4. Dauer und Beendigung
    1. Die Laufzeit des Vertrages zwischen MrWork und dem Nutzer beginnt an dem Datum, das auf dem Bestellformular angegeben ist. Ist auf dem Bestellformular kein solches Anfangsdatum angegeben, so gilt die Laufzeit des Vertrages als an dem Datum begonnen, an dem MrWork dem Nutzer Zugang zur Software verschafft oder mit der Erbringung von Supportleistungen begonnen hat(Startdatum).
    2. MrWork und der Nutzer schließen den Vertrag für eine bestimmte Dauer ab. Die Standardlaufzeit des Vertrages beträgt drei (3) Kalenderjahre ab dem Startdatum, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine andere Laufzeit. Nach Ablauf der Standardlaufzeit des Vertrages verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr(Verlängerungslaufzeit), es sei denn, eine Partei kündigt den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der Standardlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit.Der Nutzer kann den Vertrag nicht vorzeitig kündigen, es sei denn, diese Möglichkeit ist im Vertrag ausdrücklich und unter Einhaltung der dort vereinbarten Kündigungsfrist vorgesehen oder die Parteien vereinbaren dies während des Vertrages nach gegenseitiger Rücksprache (z.B. aufgrund gewichtiger Gründe des Nutzers, die nach Rücksprache nicht beseitigt werden können).
    3. Einzelne Dienste können während der Vertragslaufzeit nur dann gekündigt werden, wenn die Parteien dies nach gegenseitiger Absprache vereinbaren (z.B. aufgrund von gewichtigen Gründen des Nutzers, die nach Absprache nicht gelöst werden können). In diesem Fall ist eine Kündigung nur innerhalb der vereinbarten Laufzeit möglich. Bei fristgerechter Kündigung einzelner Leistungen gemäß dem Vertrag erstattet MrWork dem Nutzer das bereits gezahlte Entgelt für nicht erbrachte Leistungen zurück.
    4. Eine Vertragspartei kann das Abkommen aussetzen, wenn sie aufgrund von Umständen (die sich ihrer Kontrolle entziehen oder von denen sie keine Kenntnis hatte) vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
    5. Jede Vertragspartei kann das Abkommen mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass eine Kündigungsfrist einzuhalten ist und ohne dass sie für Schäden haftet, die sich aus der Kündigung ergeben, wenn die andere Vertragspartei:
      1. aufgelöst oder liquidiert wurde oder sich im Zustand der Auflösung oder Liquidation befindet;
      2. Zahlungsaufschub gewährt oder Konkurs angemeldet wurde;
      3. unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt; oder
      4. aufgrund anderer Umstände nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann.
    6. Die Vertragsparteien können das Abkommen mit sofortiger Wirkung kündigen oder auflösen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, wenn die andere Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. In diesem Fall muss diese Partei der anderen Partei Schadenersatz leisten oder sie entschädigen.
    7. Bei Beendigung des Vertrages wird MrWork dem Nutzer den Zugang zur Software verweigern.
  5. Preise und Rechnungsstellung
    1. MrWork wendet die Tarife an, die zwischen MrWork und dem Nutzer im Bestellformular vereinbart wurden.
    2. Die Preise verstehen sich exklusive der MrWork entstandenen Kosten und exklusive der Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben. Alle Kosten, die MrWork entstehen, müssen vom Nutzer im Voraus schriftlich genehmigt werden, bevor sie berechnet werden können.
    3. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Abkommens gehen zu Lasten des Nutzers.
    4. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zu Beginn eines jeden Vertragsjahres und die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt dreißig (30) Tage nach dem Datum, es sei denn, auf dem Bestellformular wurde etwas anderes vereinbart. MrWork kann dem Nutzer den Zugang zu der Software und den Dienstleistungen verweigern, wenn die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist erfolgt.
    5. MrWork behält sich das Recht vor, die Preise für die Dienste von Zeit zu Zeit zu ändern (z.B. wenn der Software neue Funktionalitäten oder Merkmale hinzugefügt werden). MrWork wird den Nutzer im Voraus über jede Preisänderung informieren, einschließlich des Datums, an dem eine solche Preisänderung in Kraft treten wird. Nach der Preisänderung hat der Nutzer die Möglichkeit, den Vertrag zu dem Datum zu kündigen, an dem die neue Preisänderung in Kraft tritt.
    6. MrWork behält sich das Recht vor, die Preise für die Dienstleistungen jährlich anhand des Dienstleistungspreisindex (DPI) der CBS zu indexieren. Die Kündigungsmöglichkeit im Falle einer Erhöhung der Preise für die Dienstleistungen aus Artikel 5.5 gilt nicht im Falle einer jährlichen Indexierung der Preise für die Dienstleistungen durch MrWork anhand des Dienstleistungspreisindex (DPI).
  6. Software und Module
    1. Die Software von MrWork besteht aus mehreren Teilen Module:
      1. Marken/Markenaktivierung: Im Mittelpunkt dieses Moduls steht die Stärkung der Marke des Nutzers mit dem Ziel, dass der Nutzer bei den relevanten Zielgruppen mehr Bekanntheit als Arbeitgeber erlangt. Die im Rahmen dieses Moduls verarbeiteten (personenbezogenen) Daten werden nicht in den Systemen von MrWork gespeichert, sondern verbleiben in der digitalen Umgebung des Nutzers. MrWork verarbeitet daher keine personenbezogenen Daten für dieses Modul.
      2. Jobs: Dieses Modul zielt darauf ab, die richtige Zielgruppe für die offenen Stellen des Nutzers zu erreichen. Die im Rahmen dieses Moduls verarbeiteten (personenbezogenen) Daten werden nicht in den Systemen von MrWork gespeichert, sondern verbleiben in der digitalen Umgebung des Nutzers. MrWork verarbeitet daher keine personenbezogenen Daten für dieses Modul.
      3. Leads/Lead Generation: Der Zweck dieses Moduls ist es, Leads für die Stellenangebote des Nutzers zu generieren. Die im Rahmen dieses Moduls verarbeiteten (personenbezogenen) Daten werden jedoch in den Systemen von MrWork gespeichert, wobei MrWork als "Auftragsverarbeiter" im Sinne des Datenschutzrechts handelt (siehe Art. 8.2).
    2. Der Nutzer kann die oben genannten Module einzeln oder in Kombination erwerben. Der Nutzer kann während des Vertragsverhältnisses Module hinzufügen. MrWork wird die erworbenen Module in die dem Nutzer zur Verfügung gestellte Softwareumgebung integrieren.
  7. Lieferung von Software und (unterstützenden) Dienstleistungen
    1. MrWork wird die Software anpassen, um sie für den Benutzer geeignet zu machen. Die Software wird dem Nutzer ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses elektronisch zugänglich sein.
    2. Die Software wird von MrWork in Übereinstimmung mit dem Service Level Agreement (Anhang B) bereitgestellt.
    3. Die Dienstleistungen und Unterstützungsdienste werden von MrWork in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen zusätzlichen Vereinbarungen zwischen MrWork und dem Nutzer bereitgestellt. MrWork stellt seine Dienste und Unterstützungsdienste nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung und garantiert nicht, dass die Dienste und Unterstützungsdienste immer den Erwartungen des Nutzers entsprechen, z.B. in Bezug auf die Bekanntheit oder die Anzahl der Leads.
    4. MrWork kann die Supportleistungen und/oder die Nutzung der Software auf Wunsch des Nutzers ändern. Bei einer Änderung der Supportleistungen und/oder der Nutzung der Software auf Wunsch des Nutzers kann MrWork den vereinbarten Preis erhöhen oder senken. MrWork wird, soweit möglich, ein entsprechendes Preisangebot unterbreiten. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Änderung und den Preis zu akzeptieren oder abzulehnen. Lehnt der Nutzer die Änderung ab, so bleiben die Nutzung der Software und die Erbringung der Supportleistungen unverändert.
  8. Datenschutz
    1. Abhängig von den gewählten Modulen ist es möglich, dass MrWork im Rahmen der Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet. In diesem Fall schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag, wobei der Nutzer als Verantwortlicher für die Verarbeitung und MrWork als Auftragsverarbeiter im Sinne des AVG auftritt. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist gegebenenfalls als Anlage C beigefügt.
  9. Geistiges Eigentum
    1. "Rechte an geistigem Eigentum" sind alle bestehenden und künftigen, eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte an geistigem Eigentum weltweit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Urheberrechte, Patentrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Design- und Modellrechte, verwandte Schutzrechte, Handelsnamensrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Know-how, Lizenzen, Domänennamen, Eigentumsrechte und Verfahren.
    2. Jede Vertragspartei bleibt Eigentümerin ihrer Rechte an geistigem Eigentum, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Abkommens oder vor dessen Unterzeichnung entwickelt wurden.
    3. Der Nutzer garantiert, dass er der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an allen Ausdrücken, Materialien und anderen Informationen ist, die der Nutzer im Rahmen der Vereinbarung innerhalb der Software bereitstellt oder verwendet/erstellt, wie z. B. die Kampagnen.
    4. Der Nutzer gewährt MrWork eine weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der vom Nutzer im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellten Materialien und Ausdrücke.
    5. MrWork ist der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an und in Bezug auf die Software (Module) (einschließlich des zugrundeliegenden Quell- und Objektcodes), die (unterstützenden) Dienste, die in Erfüllung des Vertrags entwickelt und/oder verwendet werden. MrWork ist auch der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an und in Bezug auf andere von MrWork angebotene Informationen und Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Website, Dateien und Materialien.
    6. MrWork behält das ausschließliche Eigentum und die geistigen Eigentumsrechte an allen Beiträgen und sonstigen Änderungen und/oder Ergänzungen der Software (Module) und der (unterstützenden) Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Erweiterungen, Aktualisierungen, Änderungen, Konzepte, Kreationen, Entwicklungen und Verbesserungen. Um Unklarheiten zu vermeiden, sind alle geistigen Eigentumsrechte des Nutzers hiervon ausgenommen (siehe auch Artikel 9.2-9.3).
    7. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software oder den zugrunde liegenden (Quell- und Objekt-) Code nachzubauen oder zu vervielfältigen, weder durch Reverse Engineering noch auf andere Weise. Benötigt der Nutzer Informationen, um die Interoperabilität der Software mit interner Software zu erreichen, die nicht dokumentiert ist, muss er die schriftliche Genehmigung von MrWork einholen. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus der Software zu entfernen.
  10. Verwendung der Software
    1. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen gewährt MrWork dem Nutzer eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz für den Zugriff auf die Software und deren Nutzung ausschließlich für den eigenen internen Gebrauch des Nutzers und nur in einer Weise, die allen für die Nutzung der Software geltenden rechtlichen Anforderungen, einschließlich dieser Bedingungen, entspricht. MrWork kann diese Lizenz jederzeit nach eigenem Ermessen widerrufen. Der Nutzer darf die Software nur von Personen nutzen lassen, die mit den diesbezüglichen Vereinbarungen der Parteien übereinstimmen.
    2. Als Bedingung für die Nutzung der Software ist es dem Nutzer ohne ausdrückliche Anweisung oder Zustimmung von MrWork u.a. nicht gestattet, die Software über Dritte zu nutzen:
      1. (versuchen), die Software zu verkaufen, unterzulizenzieren, zu vertreiben, zu belasten oder den Zugriff auf (den Inhalt) der Software in oder mit anderer Software zu verbinden;
      2. auf nicht-öffentliche oder sichere Teile der Software zuzugreifen oder zu versuchen, darauf zuzugreifen;
      3. Viren, Würmer, Junk-Mail, Spam, Kettenbriefe, unaufgeforderte Angebote oder Werbung jeglicher Art zu versenden;
      4. die Software zu untersuchen, zu scannen oder zu testen oder gegen Sicherheits- oder Prüfvorschriften zu verstoßen;
      5. Verwendung automatisierter Softwaresysteme zur Extraktion von Daten aus der Software
        ('(Screen)-Scraping');
      6. zu versuchen, den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, die Ideen, das Know-how oder die Algorithmen in Bezug auf die Software, die Dokumentation oder die damit verbundenen Daten zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu ermitteln;
      7. die Software (Module) in einer Art und Weise zu verwenden - oder Inhalte damit zu erstellen -, die die Rechte Dritter verletzt, wie z.B. Rechte an geistigem Eigentum / Datenschutzrechte;
      8. abgeleitete Werke jeglicher Art zu erstellen;
      9. die Software für ungesetzliche oder illegale Zwecke zu verwenden;
      10. konkurrierende Versionen der Software oder eine Software mit ähnlichen Funktionen wie die Software zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen; und/oder
      11. direkt oder indirekt versuchen:
        1. die Software zu kopieren oder neu zu veröffentlichen;
        2. die Software zu beschädigen oder auf andere Weise zu missbrauchen.
    3. Verstößt der Nutzer gegen eine der Bestimmungen dieses Artikels, ist MrWork berechtigt, dem Nutzer den Zugang zur Software unverzüglich zu verweigern und den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne weitere Ankündigung zu kündigen, unbeschadet des Rechts von MrWork, Schadensersatz zu verlangen.
    4. MrWork ist berechtigt, Werkzeuge zur Erkennung und Überwachung des Missbrauchs in die Software einzubauen und anzuwenden.
  11. Pflichten des Nutzers
    1. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen und den Anhängen jederzeit nachzukommen.
    2. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass seine Nutzung der (Funktionalitäten innerhalb der) Software mit den gesetzlichen Verpflichtungen und den von den Lieferanten von MrWork an sie geknüpften Bedingungen übereinstimmt.
    3. Der Nutzer ist allein verantwortlich für den technischen Betrieb und die Wartung seiner (und seiner Mitarbeiter) Internetverbindung, seines internen Netzwerks, seiner Betriebssysteme, seiner Geräte und aller anderen Systeme, die für eine störungsfreie Nutzung der Software relevant oder notwendig sind.
    4. Der Nutzer darf die Software nur für den im Vertrag beschriebenen Zweck verwenden. Wenn der Nutzer die Software für einen anderen Zweck verwenden möchte, muss er die vorherige schriftliche Zustimmung von MrWork einholen.
    5. Besteht der begründete Verdacht, dass ein Nutzerkonto des Nutzers unter Verstoß gegen eine Nutzungsbeschränkung in diesen Bedingungen oder Anhängen genutzt wird, ist MrWork berechtigt, das Konto sofort zu sperren. Dies berührt nicht die sonstigen in diesen Bedingungen genannten oder gesetzlich eingeräumten Rechte von MrWork.
  12. Geheimhaltung
    1. MrWork und der Nutzer werden alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages und der Verhandlungen austauschen, Dritten gegenüber vertraulich behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sich dies aus der Natur der Informationen ergibt oder die Informationen von MrWork und/oder dem Nutzer ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden(vertrauliche Informationen).
    2. Vertrauliche Informationen sind mindestens, aber nicht ausschließlich:
      1. den Inhalt des vorliegenden Abkommens, der Bedingungen und der Anhänge;
      2. alle finanziellen, kommerziellen und betrieblichen Informationen, die der Nutzer oder eines seiner Konzernunternehmen MrWork zur Verfügung stellt;
      3. alle Informationen, die von MrWork und/oder dem Nutzer oder einem seiner Konzernunternehmen als vertraulich bezeichnet werden;
      4. Informationen, von denen MrWork nach vernünftigem Ermessen weiß, dass sie vertraulicher Natur sind.
      MrWork und der Nutzer dürfen die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags erforderlichen verwenden oder offenlegen.
    3. MrWork und der Nutzer sind nicht verpflichtet, Schadensersatz oder Entschädigung zu leisten, wenn sie gesetzlich verpflichtet sind, die vertraulichen Informationen offenzulegen und diese gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen. Ist eine Partei gesetzlich verpflichtet, vertrauliche Informationen offenzulegen, darf sie nicht mehr vertrauliche Informationen offenlegen, als zur Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.
    4. Während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrages wird MrWork die vertraulichen Informationen des Nutzers vertraulich behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergeben.
  13. Haftung und Entschädigung
    1. Die Software wird im Ist-Zustand und nach bestem Wissen und Gewissen geliefert.
    2. MrWork ist in keinem Fall haftbar für:
      • Schäden, die dadurch entstehen, dass MrWork sich bei der Erfüllung des Vertrages auf unrichtige oder unvollständige Angaben oder Erklärungen des Nutzers verlassen hat;
      • Schäden, die durch die Nutzung der Software durch den Nutzer verursacht werden, einschließlich Schäden, die durch Kampagnen, Materialien oder andere Äußerungen des Nutzers verursacht werden, die mit der Software erstellt und/oder veröffentlicht werden;
      • Schäden, die durch Hacking, Sabotage oder andere unbefugte Zugriffe auf die Software oder Benutzerkonten aufgrund von Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner Mitarbeiter entstehen;
      • Das Versäumnis von MrWork, seinen Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen nachzukommen, wenn ein solches Versäumnis auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von MrWork liegen (zum Beispiel ein Netzwerkausfall oder ein Ausfall eines MrWork-Lieferanten);
      • jede Beschädigung oder Veränderung des Eigentums des Nutzers, die sich aus der Installation oder Nutzung der Software ergibt; und/oder
      • Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Software durch den Nutzer verursacht werden, z.B. durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung von MrWork.
    3. MrWork haftet niemals für indirekte Schäden, die der Nutzer erleidet.
    4. MrWork ist bestrebt, die von den Nutzern eingereichten Ausdrücke in den sozialen Medien so gut wie möglich darzustellen. MrWork haftet nicht für Schäden, die durch Änderungen der Ausdrücke verursacht werden, wenn diese veröffentlicht werden.
    5. Wenn MrWork dennoch aus irgendeinem Grund haftbar ist, ist die Haftung in jedem Fall auf den jährlichen Rechnungspreis des Vertrags begrenzt.
    6. Verstößt der Nutzer gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, so ist er MrWork zum Ersatz des entstandenen oder noch entstehenden Schadens verpflichtet.
    7. Nur wenn der Nutzer alle erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und/oder zur Verhinderung weiterer Schäden ergriffen hat, kann der Nutzer Schadensersatzansprüche aus dem Vertrag geltend machen. Dieses Recht erlischt, wenn der Nutzer MrWork nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Entdeckung des Schadens informiert und alle relevanten Informationen dazu übermittelt hat.
    8. Nichts in diesen Bedingungen soll die Haftung von MrWork ausschließen oder einschränken, wenn diese nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.
  14. Entschädigung
    1. Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Nutzer MrWork von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten (einschließlich Vergleichskosten und angemessener Anwaltskosten) frei, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, die durch die Erfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, es sei denn, die Ursache ist MrWork zuzurechnen oder liegt in seinem Risiko.
    2. Der Nutzer stellt MrWork darüber hinaus von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf (den Inhalt) der vom Nutzer mittels der Software erhobenen, verbreiteten oder verarbeiteten Daten beziehen, einschließlich aller personenbezogenen Daten, die im Sinne des AVG erhoben und verarbeitet werden.
    3. Für den Fall, dass Dritte MrWork verklagen, ist der Nutzer verpflichtet, MrWork außergerichtlich und gerichtlich zu unterstützen und alles zu tun, was von ihm erwartet werden kann, es sei denn, die Ursache ist MrWork zuzurechnen oder geht zu Lasten von MrWork.
  15. Höhere Gewalt
    1. Die Parteien müssen ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen nicht erfüllen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt. Höhere Gewalt liegt vor, wenn eine Partei nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aufgrund eines oder mehrerer Umstände zu erfüllen, auf die sie keinen Einfluss hat (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfälle des Internets oder eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, Hackerangriffe, (verteilte) Denial-of-Service-Angriffe, Angriffe durch Viren oder andere bösartige Software oder Infektionen und Stromausfälle).
    2. Die andere Partei kann die Verpflichtungen aus dem Abkommen während des Zeitraums der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als 3 Monate, kann die andere Partei das Abkommen auflösen, ohne dass die Parteien zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sind.
    3. Wenn MrWork bereits einen Teil seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat, bevor die höhere Gewalt eintrat, und dieser Teil einen unabhängigen Wert hat, kann MrWork eine Rechnung für den erfüllten Teil schicken.
  16. Sonstige Bestimmungen
    1. Wenn MrWork (Teile) dieser Bedingungen nicht durchsetzt, kann dies nicht als Zustimmung oder Verzicht auf das Recht angesehen werden, sie zu einem späteren Zeitpunkt oder gegenüber einem anderen Nutzer durchzusetzen.
    2. Der Nutzer kann seine Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen und dem Vertrag nicht an Dritte abtreten.
    3. MrWork kann im Falle einer Fusion, eines Erwerbs oder eines Verkaufs von Vermögenswerten, nach dem Gesetz oder anderweitig alle Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen abtreten und/oder übertragen.
    4. MrWork hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Laufzeit des Vertrages, für den sie gelten, zu ändern. Der Grundsatz von MrWork ist es, keine drastischen Änderungen vorzunehmen. MrWork wird sich bemühen, Änderungen nur dann vorzunehmen, wenn sich unter anderem der Geschäftsbetrieb, die Arbeitsmethoden oder die Gesetzgebung oder Vorschriften ändern. In diesem Fall wird MrWork den Nutzer schriftlich informieren.
    5. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung der Bedingungen. Die ungültige Bestimmung gilt als durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den Zielen der Parteien so weit wie möglich entspricht.
    6. Diese Bedingungen einschließlich aller Anlagen und das Bestellformular stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Änderungen der Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart werden.
    7. Nehmen die Parteien einvernehmlich Änderungen und/oder Ausnahmen von diesen Bedingungen und/oder dieser Vereinbarung vor, so nehmen sie diese Änderungen und/oder Ausnahmen in einen Anhang auf, der Teil dieser Bedingungen und dieser Vereinbarung ist.
  17. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
    1. Der Vertrag und die Dienste unterliegen niederländischem Recht und sind nach diesem auszulegen.
    2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag und/oder den Diensten ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorgelegt.
  18. Fragen, Kommentare und Anregungen
    1. MrWork ist bestrebt, den Benutzern den bestmöglichen Service zu bieten. Wenn Sie eine Frage, einen Kommentar oder eine Anregung haben, kontaktieren Sie uns bitte über die unten stehenden Kontaktdaten. Sie können auch das Kontaktformular auf unserer Website verwenden. Wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen auf Ihre Nachricht.

Fragen, Kommentare und Anregungen




MrWork B.V. Las Palmas Wilhelminakade 320 3072 AR Rotterdam

T: 010 737 15 21
M: AV@mrwork.nl
W: www.mrwork.nl

Handelskammernummer: 57298890
MwSt.-Nummer: NL852521480

width="1340"