Bedingungen und Konditionen

Software-as-a-Service-Bedingungen MrWork - Letzte Aktualisierung: April 2025

Willkommen bei MrWork B.V. MrWork). MrWork bietet Software im Bereich der Online-Rekrutierung an, die darauf abzielt, die Arbeitgebermarke zu stärken(Brand Activation), die richtige Zielgruppe mit offenen Stellen zu erreichen(Jobs) und Leads / Bewerber zu generieren(Lead Generation / Leads). Darüber hinaus bietet MrWork Support Services an, wie z.B. die Unterstützung des Nutzers bei der Erstellung und Optimierung von Marketingstrategien (die Support Services und die Software zusammen: die Services).

Diese Dienste werden als Software-as-a-Service (SaaS) Lösung(Software) bereitgestellt. SaaS bedeutet, dass die Software über eine Online-Umgebung bereitgestellt wird, in der Sie als Nutzer sofort selbst arbeiten können. Weitere Informationen finden Sie auf der Websitemrwork(die Website).

Diese SaaS-Bedingungen (die Bedingungen) gelten für alle Angebote, Offerten, Vereinbarungen und Kooperationen zwischen MrWork und seinen Nutzern(Nutzer) in Bezug auf die von MrWork angebotenen Dienste. MrWork bietet seine Dienste unter der Voraussetzung an, dass der Nutzer diese Bedingungen akzeptiert.

Bedingungen und Konditionen

  1. Definitionen
    1. Dienstleistungen: Alle von MrWork erbrachten Dienstleistungen im Bereich der Online-Rekrutierungsprozesse, wie z.B. die Bereitstellung der Software und die Erbringung der (unterstützenden) Dienstleistungen.
    2. MrWork: MrWork B.V., die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, mit Sitz und Hauptgeschäftsstelle in Rotterdam, Wilhelminakade 320, 3072 AR Rotterdam. MrWork ist bei der Handelskammer unter der Nummer 57298890 eingetragen. MrWork wird auch als "wir" und "uns" bezeichnet.
    3. Nutzer: Die natürliche oder juristische Person, die die Dienste von MrWork nutzt und einen Vertrag mit MrWork abschließt oder mit MrWork über den Abschluss eines Vertrags verhandelt. Der Nutzer wird auch als "Sie" bezeichnet.
    4. Partei(en): MrWork und Nutzer einzeln und gemeinsam.
    5. Vertrag: Die akzeptierten Geschäftsbedingungen einschließlich des Bestellformulars, in denen die Nutzung
      der Software und der Dienstleistungen durch den Benutzer.
    6. (SaaS) Software: Die Software, die die Gesamtheit der Webseiten, Software, Datenbanken und andere relevante Funktionalitäten enthält, die MrWork dem Nutzer als SaaS im Rahmen der Dienste zur Verfügung stellt.
    7. Soziale Medien: Soziale Netzwerke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, Twitter, LinkedIn, Pinterest, Instagram und YouTube.
    8. (Software-)Module: Die Module, die MrWork als Teil seiner Dienstleistungen anbietet und die vom Nutzer einzeln oder kombiniert erworben werden können, nämlich Brands / Brand Activation, Jobs und Lead Generation / Leads.
    9. Ausdrücke: Alle Äußerungen, die von oder auf Wunsch des Nutzers in sozialen Medien im Zusammenhang mit der Vereinbarung gepostet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stellenausschreibungen, Anzeigen, Unternehmensprofile, Bekanntmachungen und Ankündigungen.
  2. Angebote und Kostenvoranschläge
    1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vorschläge von MrWork sind freibleibend, sofern nicht anders vereinbart.
    2. Ein Angebot, eine Offerte oder ein Vorschlag basiert auf einer konkreten Anfrage des Nutzers und gilt nur für die konkret besprochene Nutzung der Software und der Dienste. Aus einem Angebot, einer Offerte oder einem Vorschlag können keine Rechte für eine zukünftige Nutzung oder einen zukünftigen Vertrag abgeleitet werden.
    3. MrWork kann davon ausgehen, dass die vom Nutzer angegebenen Daten bei der Erstellung des Angebots korrekt sind.
  3. Abschluss und Ausführung der Vereinbarung
    1. Der Vertrag zwischen MrWork und dem Nutzer kommt durch Unterzeichnung des Bestellformulars zustande. Das Datum des Beginns der Softwarelizenz ist auf dem Bestellformular angegeben.
    2. Anfragen des Nutzers nach Supportleistungen oder zusätzlichen Modulen werden von MrWork stets schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt.
    3. Soweit erforderlich, stellt der Nutzer so bald wie möglich nach Abschluss des Vertrages alle Informationen zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind (die erforderlichen Informationen), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Inhalte für Ausdrücke, Informationen und Materialien, die für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Die Erforderlichen Informationen werden vom Nutzer zur Verfügung gestellt, zum Beispiel im Dashboard der Software oder per E-Mail. Wenn der Nutzer die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt, kann MrWork möglicherweise nicht in der Lage sein, die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der vereinbarten Strategie und den vereinbarten Budgets zu erbringen oder zu liefern. In diesem Fall kann MrWork einen geänderten Vorschlag unterbreiten, um die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten. Ist der Nutzer mit dem geänderten Vorschlag nicht einverstanden, kann MrWork die Leistungen ablehnen und den Vertrag kündigen.
    4. Müssen die Leistungen gemäß Ziffer 3.3 angepasst werden, kann MrWork die bis einschließlich des Vorschlags zur Anpassung der Leistungen entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen. MrWork wird den Nutzer hierüber rechtzeitig informieren. MrWork kann diese Kosten auch dann in Rechnung stellen, wenn der Nutzer mit dem Vorschlag zur Anpassung der Dienste nicht einverstanden ist.
  4. Dauer und Beendigung
    1. Die Laufzeit des Vertrages zwischen MrWork und dem Nutzer beginnt an dem auf dem Bestellformular angegebenen Datum, und wenn auf dem Bestellformular kein solches Datum angegeben ist, gilt die Laufzeit des Vertrages als an dem Tag begonnen, an dem MrWork dem Nutzer Zugang zur Software verschafft oder mit der Erbringung von Supportleistungen begonnen hat(Startdatum).
    2. MrWork und der Nutzer schließen den Vertrag für eine feste Laufzeit ab. Die Standardlaufzeit des Vertrages beträgt drei (3) Kalenderjahre ab dem Startdatum, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine andere Laufzeit. Nach Ablauf der Standardlaufzeit des Vertrages verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr(Verlängerungslaufzeit), es sei denn, eine Partei kündigt den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der Standardlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit.Der Nutzer kann den Vertrag nicht vorzeitig kündigen, es sei denn, diese Möglichkeit ist im Vertrag ausdrücklich und unter Einhaltung der dort vereinbarten Kündigungsfrist vorgesehen oder die Parteien vereinbaren dies während des Vertrages nach gegenseitiger Rücksprache (z.B. aufgrund gewichtiger Gründe des Nutzers, die nach Rücksprache nicht beseitigt werden können).
    3. Einzelne Leistungen können während der Vertragslaufzeit nur gekündigt werden, wenn die Parteien dies nach gegenseitiger Absprache vereinbaren (z.B. aufgrund von gewichtigen Gründen des Nutzers, die nach Absprache nicht gelöst werden können). In diesem Fall ist eine Kündigung nur innerhalb der vereinbarten Laufzeit möglich. Bei fristgerechter Kündigung einzelner Leistungen gemäß dem Vertrag erstattet MrWork dem Nutzer das bereits gezahlte Entgelt für nicht erbrachte Leistungen zurück.
    4. Eine Vertragspartei kann den Vertrag aussetzen, wenn sie aufgrund von Umständen (die sie nicht zu vertreten hat oder von denen sie nichts wusste) vorübergehend nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
    5. Jede Vertragspartei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass eine Kündigungsfrist einzuhalten ist und ohne dass sie für Schäden haftet, die sich aus der Kündigung ergeben, wenn die andere Vertragspartei:
      1. aufgelöst oder liquidiert wird oder sich in einem Zustand der Auflösung oder Liquidation befindet;
      2. einen Zahlungsaufschub erhält oder für insolvent erklärt wird;
      3. unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt; oder
      4. aufgrund anderer Umstände nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann.
    6. Die Parteien können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder auflösen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. In diesem Fall muss diese Partei der anderen Partei Schadenersatz leisten oder sie entschädigen.
    7. Bei Beendigung des Vertrages wird MrWork dem Nutzer den Zugang zur Software verweigern.
  5. Preise und Rechnungsstellung
    1. MrWork wendet die Tarife an, die zwischen MrWork und dem Nutzer vereinbart wurden und die im Bestellformular enthalten sind.
    2. Die Preise verstehen sich exklusive der MrWork entstandenen Kosten und exklusive der Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben. Alle Kosten, die MrWork entstehen, müssen vom Nutzer im Voraus schriftlich genehmigt werden, bevor sie in Rechnung gestellt werden können.
    3. Alle mit dem Zustandekommen des Vertrages verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Nutzers.
    4. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zu Beginn eines jeden Vertragsjahres und die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt dreißig (30) Tage nach dem Datum, es sei denn, auf dem Bestellformular wurde etwas anderes vereinbart. MrWork kann dem Nutzer den Zugang zu der Software und den Dienstleistungen verweigern, wenn die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist erfolgt.
    5. MrWork behält sich das Recht vor, die Preise für die Dienste von Zeit zu Zeit zu ändern (z.B. wenn der Software neue Funktionalitäten oder Merkmale hinzugefügt werden). MrWork wird den Nutzer im Voraus über jede Preisänderung informieren, einschließlich des Datums, an dem eine solche Preisänderung in Kraft treten wird. Bei einer Preisänderung hat der Nutzer die Möglichkeit, den Vertrag zu dem Datum zu kündigen, an dem die neue Preisänderung in Kraft tritt.
    6. MrWork behält sich das Recht vor, die Preise für die Dienstleistungen jährlich anhand des Dienstleistungspreisindex (DPI) der CBS zu indexieren. Die Kündigungsmöglichkeit im Falle einer Erhöhung der Preise für die Leistungen aus Ziffer 5.5 gilt nicht im Falle einer jährlichen Indexierung der Preise für die Leistungen durch MrWork anhand des Dienstleistungspreisindex (DPI).
  6. Software und Module
    1. Die Software von MrWork besteht aus mehreren Modulen:
      1. Marken/Markenaktivierung: Dieses Modul zielt auf die Stärkung der Marke des Nutzers ab, mit dem Ziel, dass der Nutzer bei relevanten Zielgruppen mehr Bekanntheit als Arbeitgeber generiert. Die im Rahmen dieses Moduls verarbeiteten (personenbezogenen) Daten werden nicht in den Systemen von MrWork gespeichert, sondern verbleiben in der digitalen Umgebung des Nutzers. MrWork verarbeitet daher keine personenbezogenen Daten für dieses Modul.
      2. Jobs: Der Zweck dieses Moduls ist es, die richtige Zielgruppe für die offenen Stellen des Nutzers zu erreichen. Die im Rahmen dieses Moduls verarbeiteten (personenbezogenen) Daten werden nicht in den Systemen von MrWork gespeichert, sondern verbleiben in der digitalen Umgebung des Nutzers. MrWork verarbeitet daher keine personenbezogenen Daten für dieses Modul.
      3. Leads/Lead Generation: Zweck dieses Moduls ist es, Leads für die Stellenangebote des Nutzers zu generieren. Die im Rahmen dieses Moduls verarbeiteten (personenbezogenen) Daten werden in den Systemen von MrWork gespeichert, wobei MrWork als "Auftragsverarbeiter" im Sinne des Datenschutzrechts handelt (siehe Art. 8.2).
    2. Der Nutzer kann die oben genannten Module einzeln oder in Kombination erwerben. Der Nutzer kann während des Vertragsverhältnisses Module hinzufügen. MrWork wird die erworbenen Module in die dem Nutzer zur Verfügung gestellte Softwareumgebung integrieren.
  7. Lieferung von Software und (unterstützenden) Dienstleistungen
    1. MrWork wird die Software so anpassen, dass sie für den Nutzer geeignet ist. Die Software wird dem Nutzer ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses elektronisch zugänglich gemacht.
    2. Die Software wird von MrWork in Übereinstimmung mit dem Service Level Agreement (Anhang B) bereitgestellt.
    3. Die Dienste und Unterstützungsdienste werden von MrWork in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen zusätzlichen Vereinbarungen zwischen MrWork und dem Nutzer bereitgestellt. MrWork stellt seine Dienste und Unterstützungsdienste nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung und garantiert nicht, dass die Dienste und Unterstützungsdienste immer den Erwartungen des Nutzers entsprechen, z.B. in Bezug auf die Vertrautheit oder die Anzahl der Leads.
    4. MrWork kann die Supportleistungen und/oder die Nutzung der Software auf Wunsch des Nutzers ändern. Bei einer Änderung der Supportleistungen und/oder der Nutzung der Software auf Wunsch des Nutzers kann MrWork den vereinbarten Preis erhöhen oder senken. MrWork wird, soweit möglich, ein entsprechendes Preisangebot unterbreiten. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Änderung und den Preis zu akzeptieren oder abzulehnen. Lehnt der Nutzer die Änderung ab, so bleiben die Nutzung der Software und die Erbringung der Supportleistungen unverändert.
  8. Datenschutz
    1. Abhängig von den gewählten Modulen ist es möglich, dass MrWork im Rahmen der Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet. Ist dies der Fall, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab, wobei der Nutzer als Verantwortlicher und MrWork als Auftragsverarbeiter im Sinne des AVG auftritt. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist gegebenenfalls als Anlage C beigefügt.
  9. Intellektuelles Eigentum
    1. "Geistige Eigentumsrechte" sind alle bestehenden und zukünftigen, eingetragenen und nicht eingetragenen, geistigen Eigentumsrechte weltweit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Urheberrechte, Patentrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Designrechte, verwandte Rechte, Handelsnamensrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Know-how, Lizenzen, Domainnamen, Eigentumsrechte und Verfahren.
    2. Jede Partei bleibt Eigentümerin ihrer Rechte an geistigem Eigentum, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung oder vor deren Unterzeichnung entwickelt wurden.
    3. Der Nutzer garantiert, dass er der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an allen Ausdrücken, Materialien und anderen Informationen ist, die der Nutzer im Rahmen der Vereinbarung innerhalb der Software bereitstellt oder verwendet/erstellt, wie z. B. die Kampagnen.
    4. Der Nutzer gewährt MrWork eine weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der vom Nutzer im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellten Materialien und Ausdrücke.
    5. MrWork ist der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an und in Bezug auf die Software (Module) (einschließlich des zugrunde liegenden Quell- und Objektcodes), die (unterstützenden) Dienste, die in Erfüllung des Vertrags entwickelt und/oder genutzt werden. MrWork ist auch der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an und in Bezug auf andere von MrWork angebotene Informationen und Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Website, Dateien und Materialien.
    6. MrWork behält das ausschließliche Eigentum und die geistigen Eigentumsrechte an allen Beiträgen und anderen Änderungen und/oder Ergänzungen der Software (Module) und (unterstützenden) Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Erweiterungen, Updates, Änderungen, Konzepte, Kreationen, Entwicklungen und Verbesserungen. Um Unklarheiten zu vermeiden, sind alle geistigen Eigentumsrechte des Nutzers hiervon ausgenommen (siehe auch Artikel 9.2-9.3).
    7. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, die Software oder den zugrundeliegenden (Quell- und Objekt-) Code nachzubauen oder zu vervielfältigen, weder durch Reverse Engineering noch auf andere Weise. Benötigt der Nutzer Informationen, um die Interoperabilität der Software mit interner Software zu erreichen, die nicht dokumentiert ist, muss er eine schriftliche Genehmigung von MrWork einholen. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus der Software zu entfernen.
  10. Nutzung der Software
    1. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen gewährt MrWork dem Nutzer eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz für den Zugriff auf die Software und deren Nutzung ausschließlich für den eigenen internen Gebrauch des Nutzers und nur in einer Weise, die allen für die Nutzung der Software geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich dieser Bedingungen, entspricht. MrWork kann diese Lizenz jederzeit nach eigenem Ermessen widerrufen. Der Nutzer darf die Software nur von Personen nutzen lassen, die mit den diesbezüglichen Vereinbarungen der Parteien übereinstimmen.
    2. Als Bedingung für die Nutzung der Software darf der Nutzer ohne ausdrückliche Anweisung oder Zustimmung MrWork u.a. nicht, auch nicht durch Dritte
      1. (versuchen) die Software zu verkaufen, unterzulizenzieren, zu verteilen, zu belasten oder den Zugriff auf (den Inhalt der) Software in oder mit anderer Software zu verschmelzen;
      2. (versuchen), sich Zugang zu nicht öffentlichen oder sicheren Teilen der Software zu verschaffen;
      3. Viren, Würmer, Junk-Mail, Spam, Kettenbriefe, unaufgeforderte Angebote oder Werbung jeglicher Art zu versenden;
      4. die Software zu untersuchen, zu scannen oder zu testen oder die Sicherheit oder Authentifizierung zu verletzen;
      5. automatische Softwaresysteme zu verwenden, um Daten aus der Software zu extrahieren
        ('(Screen)-Scraping');
      6. zu versuchen, den Quellcode, den Objektcode oder die zugrundeliegende Struktur, Ideen, Know-how oder Algorithmen in Bezug auf die Software, die Dokumentation oder die damit verbundenen Daten zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu ermitteln;
      7. die Software (Module) in einer Weise zu verwenden - oder Inhalte mit ihr zu erstellen -, die die Rechte Dritter, wie z. B. Rechte an geistigem Eigentum / Datenschutzrechte, verletzt;
      8. abgeleitete Werke jeglicher Art zu erstellen;
      9. die Software für ungesetzliche oder illegale Zwecke zu verwenden;
      10. konkurrierende Versionen der Software oder eine Software mit ähnlichen Funktionen wie die Software zu erstellen oder zu versuchen, diese zu erstellen; und/oder
      11. direkt oder indirekt zu versuchen,:
        1. die Software zu kopieren oder neu zu veröffentlichen;
        2. Schäden an oder mit der Software zu verursachen oder die Software anderweitig zu missbrauchen.
    3. Verstößt der Nutzer gegen eine der Bestimmungen dieses Artikels, ist MrWork berechtigt, dem Nutzer den Zugang zur Software sofort zu verweigern und den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne weitere Ankündigung zu kündigen, unbeschadet des Rechts von MrWork, Schadensersatz zu verlangen.
    4. MrWork ist berechtigt, Werkzeuge zur Erkennung und Überwachung von Missbrauch einzusetzen und in die Software einzubauen.
  11. Pflichten des Nutzers
    1. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Verpflichtungen aus den vorliegenden Bedingungen und den Anhängen jederzeit nachzukommen.
    2. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass seine Nutzung der (Funktionalitäten innerhalb der) Software in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Verpflichtungen und den von den Lieferanten von MrWork beigefügten Bedingungen erfolgt.
    3. Der Nutzer ist allein verantwortlich für den technischen Betrieb und die Wartung seiner (und seiner Mitarbeiter) Internetverbindung, seines internen Netzwerks, seiner Betriebssysteme, seiner Geräte und aller anderen Systeme, die für die ununterbrochene Nutzung der Software relevant oder notwendig sind.
    4. Der Nutzer darf die Software nur für den in der Vereinbarung beschriebenen Zweck verwenden. Wenn der Nutzer die Software für einen anderen Zweck nutzen möchte, muss der Nutzer die vorherige schriftliche Zustimmung von MrWork einholen.
    5. Besteht der begründete Verdacht, dass das Konto eines Nutzers bei MrWork unter Verstoß gegen eine Nutzungsbeschränkung in diesen Bedingungen oder Anhängen genutzt wird, ist MrWork berechtigt, das Konto sofort zu sperren. Andere in diesen Bedingungen erwähnte oder gesetzlich gewährte Rechte von MrWork bleiben hiervon unberührt.
  12. Vertraulichkeit
    1. MrWork und der Nutzer werden alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages und der Verhandlungen austauschen, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sich dies aus der Natur der Informationen ergibt oder die Informationen von MrWork und/oder dem Nutzer ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden(vertrauliche Informationen).
    2. Als vertrauliche Informationen gelten mindestens, aber nicht ausschließlich:
      1. den Inhalt dieses Vertrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Anhänge;
      2. alle finanziellen, kommerziellen und betrieblichen Informationen, die der Nutzer oder eines seiner Konzernunternehmen MrWork zur Verfügung stellt;
      3. alle Informationen, die von MrWork und/oder dem Nutzer oder einer seiner Konzerngesellschaften als vertraulich bezeichnet wurden;
      4. Informationen, von denen MrWork vernünftigerweise wissen kann, dass sie vertraulicher Natur sind.
      MrWork und der Nutzer dürfen die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke verwenden oder offenlegen, als dies im Rahmen der Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
    3. MrWork und der Nutzer sind nicht verpflichtet, Schadensersatz oder Entschädigung zu leisten, wenn sie gesetzlich verpflichtet sind, die vertraulichen Informationen offenzulegen und dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Ist eine Partei gesetzlich verpflichtet, vertrauliche Informationen offenzulegen, darf sie nicht mehr vertrauliche Informationen offenlegen, als zur Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.
    4. Während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrages wird MrWork die vertraulichen Informationen des Nutzers vertraulich behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergeben.
  13. Haftung und Entschädigungen
    1. Die Software wird im Ist-Zustand und nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt.
    2. MrWork ist in keinem Fall haftbar für:
      • Schäden, die dadurch entstanden sind, dass MrWork sich auf unrichtige oder unvollständige Angaben oder Ausdrücke des Nutzers bei der Erfüllung des Vertrages verlassen hat;
      • Schäden, die durch die Nutzung der Software durch den Nutzer verursacht wurden, einschließlich Schäden, die durch Kampagnen, Materialien oder andere Äußerungen des Nutzers verursacht wurden, die mit der Software erstellt und/oder veröffentlicht wurden;
      • Schäden, die durch Hacking, Sabotage oder sonstigen unbefugten Zugriff oder Nutzung der Software oder der Benutzerkonten aufgrund von Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner Mitarbeiter entstehen;
      • das Versäumnis MrWork, seine Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen zu erfüllen, wenn ein solches Versäumnis auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von MrWork liegen (z.B. ein Netzwerkausfall oder ein Ausfall eines Lieferanten von MrWork);
      • Schäden oder Veränderungen am Eigentum des Nutzers, die aus der Installation oder Nutzung der Software resultieren; und/oder
      • Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der Software durch den Benutzer verursacht werden, z.B. durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen von MrWork.
    3. MrWork haftet niemals für indirekte Schäden, die der Nutzer erleidet.
    4. MrWork ist bestrebt, die von den Nutzern in den sozialen Medien übermittelten Ausdrücke so genau wie möglich darzustellen. MrWork haftet nicht für Schäden, die durch Änderungen an den Ausdrücken entstehen, wenn diese veröffentlicht werden.
    5. Sollte MrWork dennoch aus irgendeinem Grund haftbar sein, so ist die Haftung in jedem Fall auf den jährlichen Rechnungspreis des Vertrages beschränkt.
    6. Verstößt der Nutzer gegen eine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, so ist er MrWork gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der MrWork entstanden ist oder noch entstehen wird.
    7. Nur wenn der Nutzer alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Schaden zu begrenzen und/oder weitere Schäden zu verhindern, kann der Nutzer Schadensersatzansprüche aus dem Vertrag geltend machen. Dieses Recht erlischt, wenn der Nutzer MrWork nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Entdeckung des Schadens informiert und alle relevanten Informationen dazu übermittelt hat.
    8. Nichts in diesen Bedingungen soll die Haftung von MrWork ausschließen oder einschränken, wenn diese nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.
  14. Entschädigung
    1. Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Nutzer MrWork von sämtlichen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten (einschließlich der Kosten für die Beilegung von Streitigkeiten und angemessener Anwaltskosten) frei, die aus Ansprüchen Dritter resultieren, die infolge der Erfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, es sei denn, die Ursache ist MrWork zuzurechnen oder geht auf das Risiko von MrWork zurück.
    2. Der Nutzer stellt MrWork auch von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit (dem Inhalt) der vom Nutzer mittels der Software erhobenen, verbreiteten oder verarbeiteten Daten stehen, einschließlich aller personenbezogenen Daten, die im Sinne des AVG erhoben und verarbeitet werden.
    3. Für den Fall, dass Dritte MrWork verklagen, ist der Nutzer verpflichtet, MrWork außergerichtlich und gerichtlich zu unterstützen und alles zu tun, was von ihm erwartet werden kann, es sei denn, die Ursache ist MrWork zuzurechnen oder geht zu Lasten von MrWork.
  15. Höhere Gewalt
    1. Die Parteien sind nicht verpflichtet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn höhere Gewalt vorliegt. Höhere Gewalt liegt vor, wenn eine Partei nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aufgrund eines oder mehrerer Umstände zu erfüllen, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfälle des Internets oder eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, Hackerangriffe, (verteilte) Denial-of-Service-Angriffe, Viren- oder andere bösartige Softwareangriffe oder Infektionen und Stromausfälle).
    2. Die andere Partei kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als 3 Monate, kann die andere Partei den Vertrag auflösen, ohne dass die Parteien zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sind.
    3. Wenn MrWork bereits einen Teil der Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat, bevor die höhere Gewalt eintrat, und dieser Teil einen unabhängigen Wert hat, kann MrWork eine Rechnung für den erfüllten Teil schicken.
  16. Sonstige Bestimmungen
    1. Wenn MrWork diese Bedingungen (oder Teile davon) nicht durchsetzt, kann dies nicht als Zustimmung oder Verzicht auf das Recht angesehen werden, sie zu einem späteren Zeitpunkt oder gegenüber einem anderen Nutzer durchzusetzen.
    2. Der Nutzer kann seine Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen und dem Vertrag nicht auf Dritte übertragen.
    3. MrWork kann alle Rechte und Pflichten in diesen Bedingungen im Falle einer Fusion, eines Erwerbs oder eines Verkaufs von Vermögenswerten, kraft Gesetzes oder anderweitig abtreten und/oder übertragen.
    4. MrWork hat das Recht, diese Bedingungen während der Laufzeit des Vertrages, für den sie gelten, zu ändern. Der Grundsatz MrWork ist es, keine drastischen Änderungen vorzunehmen. MrWork wird versuchen, Änderungen nur dann vorzunehmen, wenn sich unter anderem die Geschäftstätigkeit, die Arbeitsmethoden oder die Gesetzgebung oder Vorschriften ändern. In diesem Fall wird MrWork den Nutzer schriftlich informieren.
    5. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung der Bedingungen. Die ungültige Bestimmung gilt als durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den Zielen der Parteien so weit wie möglich entspricht.
    6. Diese Bedingungen einschließlich aller Anhänge und das Bestellformular stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart werden.
    7. Wenn die Parteien einvernehmlich Änderungen und/oder Ausnahmen von diesen Bedingungen und/oder dieser Vereinbarung vornehmen, werden die Parteien diese Änderungen und/oder Ausnahmen in einen Anhang aufnehmen, der Teil dieser Bedingungen und dieser Vereinbarung ist.
  17. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
    1. Der Vertrag und die Dienste unterliegen niederländischem Recht und werden nach diesem ausgelegt.
    2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag und/oder den Diensten ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorgelegt.
  18. Fragen, Kommentare und Anregungen
    1. MrWork ist bestrebt, den Benutzern einen optimalen Service zu bieten. Wenn Sie eine Frage, einen Kommentar oder eine Anregung haben, kontaktieren Sie uns bitte über die unten stehenden Kontaktdaten. Sie können auch das Kontaktformular auf unserer Website verwenden. Wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen auf Ihre Nachricht.

Fragen, Kommentare und Anregungen

MrWork B.V.
Las Palmas
Wilhelminakade 320
3072 AR Rotterdam

T: 010 737 15 21
M:mrwork
W:mrwork

Handelskammer Nummer: 57298890
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL852521480